Arbeitsmedizin
Unsere Arbeitsmediziner und Betriebsärzte halten Ihre hoch qualifizierten Beschäftigten gesund und leistungsfähig, außerdem gestalten Sie Ihr Unternehmen attraktiv für neue motivierte Fachkräfte.
Wir beraten sowohl Arbeitgeber,
als auch Beschäftigte zu:
- arbeitsmedizinischen Fragen,
- setzen die arbeitsmedizinische Vorsorge um,
- zeigen Ihnen wie Berufskrankheiten und Gefährdungen minimiert werden,
- beraten bei der Organisation der Ersten Hilfe
- und arbeiten aktiv bei der Betrieblichen Wiedereingliederung mit.
Auf unsere langjährige Erfahrung können Sie sich verlassen.
Unsere Arbeitsmediziner und Betriebsärzte halten Ihre hoch qualifizierten Beschäftigten gesund und leistungsfähig, außerdem gestalten sie Ihr Unternehmen attraktiv für neue motivierte Fachkräfte.
Warum Wir
Die moderne Arbeitsmedizin umfasst mehr als nur die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten – sie ist ein umfassendes Betreuungskonzept Ihrer Firma, die mittels Erfassung der psychischen und physischen Belastung am Arbeitsplatz auf die Förderung und Gesundheitserhaltung Ihrer Beschäftigten ausgerichtet ist. Wir bieten Ihnen eine langfristig ausgelegte, fachlich aktuelle fachärztliche Betreuung Ihres Unternehmens.
Was fordert der Gesetzgeber?
Grundlage für eine arbeitsmedizinische Betreuung bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (DGUV V2) der einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Was können wir für Sie tun?
Beratung ihrer Beschäftigten
- bei der betrieblichen Wiedereingliederung
- mit tätigkeitsbedingten Leistungseinschränkungen
- bei allen gesundheitlichen Fragen
Begehung der Arbeitsplätze
- aus ergonomischen Sicht
- Sind die Arbeitsabläufe sicher gestaltet?
- Werden geeignete Arbeitsmittel verwendet?
Planung und Organisation
- von betrieblichen arbeitsschutzspezifischen Prozessen
- der betrieblichen Gesundheitsförderung
- des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Unsere Teilnahme
- am Arbeitssicherheitsausschuss (ASA)
- an innerbetrieblichen Meetings
- beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Vorsorge nach ArbMedVV u.a.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach der ArbMedVV
- Untersuchungen wie z.B. G25, G41
- Verkehrsmedizinische Untersuchungen
Gefährdungsbeurteilung zusammen mit der SiFa
- nach Arbeitsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
- der psychischen Belastungen
Angebot gewünscht?
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